Homeoffice 2021

Ihr Homeoffice sollte nicht der Esstisch sein!
 
Wer zur Zeit im Homeoffice arbeitet muss pandemiebedingt oft improvisieren. Dabei gibt es wichtige Regeln zu beachten und Arbeitgeber haben viele Möglichkeiten mit Verbesserungen zu unterstützen.
Tisch und Stuhl im Esszimmer, Arbeiten an einer freien Ecke des Küchentisches? Im Moment leider nicht die Ausnahme, sondern oft die Regel. Im ersten Lockdown mussten alle schnell und flexibel auf die neue Situation reagieren. Mit den aktuellen Regeln und der Verlängerung der Corona-Maßnahmen wird jedoch das richtige Mobiliar und Equipment immer wichtiger. Sofa, Bett und Küchentisch sollten nicht die Lösung sein um gesund zu arbeiten – ihr Rücken wird Ihnen das sonst nicht danken. Was viele noch nicht wissen: Bis zu 600 Euro können Sie als Arbeitnehmer, der während der Pandemie von zu Hause aus arbeiten, bis Ende 2021 steuerlich absetzen. Die sogenannte „Homeoffice-Pauschale“ soll Ihre Arbeitssituation verbessern und auch Ihr Arbeitgeber ist meistens bereit weitere Optimierung zu unterstützen.
Homeoffice 2021
Diese Punkte sollten Sie bei der Wahl der Homeoffice-Ausstattung beachten:
 
  • einen leistungsfähigen Laptop oder Mini-PC
  • ein hochwertiger Monitor, bei dem sich Helligkeit und Höhe verändern lassen
  • eine professionelle externe Tastatur
  • eine freie und reflexionsarme Arbeitsfläche
  • ein standsicherer, höhenverstellbarer Bürostuhl

​ „Ein professioneller und ergonomisch einwandfreier Arbeitsplatz im Homeoffice ist kein „nice-to-have“, sondern sollte selbstverständlich sein“, sagt Ralph Biegelmaier, „wir von der ODV unterstützen unsere Kunden mit aktueller Technik im Bereich von PC, Notebooks und Monitoren, ebenso realisieren wir für unsere Kunden einen zuverlässigen, schnellen sowie sicheren Onlinezugriff auf die benötigten Firmendaten. Viele unserer Kunden sind schon lange auf Cloud-Lösungen umgestiegen, was sich jetzt doppelt auszahlt und mobile Services für das Büro und die Monteure einfach macht.
 
Für das Homeoffice gelten die selben Regeln der Berufsgenossenschaften wie für den regulären Arbeitsplatz.
Oft wird das pandemiebedingte Homeoffice mit einem vorübergehenden „mobilen Arbeiten“ gleichgesetzt und nicht als rechtlich angesehener „Telearbeitsplatz“ für den verbindliche Ausstattungsdetails vorgegeben sind. Rechtlich ist die Arbeit im Homeoffice gemäß den Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregelungen dem mobilen Arbeiten gleichgestellt, es entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Das heißt der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten, die Arbeitsbedingungen unter Arbeitssicherheitsbediungungen zu beurteilen und erforderliche Maßnahmen einzuleiten.
Die Kosten für Equipment, Bürostuhl und Co. rechnen sich auf die Dauer von selbst.
Ihr Betrieb ist nicht dazu verpflichtet sich finanziell an der Homeoffice-Ausstattung zu beteiligen. Wenn wir jedoch davon ausgehen das die Arbeitsform Homeoffice in der nahen Zukunft weiter eine wichtige Rolle spielt, rechnen sich die Investitionen mittelfristig von selbst. „Investitionen in technische Ausstattung und Infrastruktur bieten wir auch in Leasing oder Finanzierungsmodellen an, dadurch müssen unsere Kunden mit keinen hohen Anfangskosten umgehen und verbessern so die Arbeitsbedingungen und schaffen mehr Freude am Homeoffice“, empfiehlt Ralph Biegelmaier, „Wer im Homeoffice gut ausgestattet ist, vermeidet auch Krankheiten und Fehlzeiten.
 
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) kann sogar einen Nachweis des Arbeitgebers verlangen zur „Unterweisung der Mitarbeiter im konkreten Einsatz der Ausstattung um Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden“. Damit kann Ihr Unternehmen seine Haftungsrisiken in Bezug auf Homeoffice-Arbeitsplätze minimieren.

Homeoffice 2021

Mit dem richtigen Equipment entstehen für den Betrieb und den Mitarbeiter bessere Ergebnisse
Ralph Biegelmaier: „Um die Qualität und Freude an der Arbeit hochzuhalten, sollte der Chef großes Interesse daran haben den Arbeitsplatz zu Hause für seine Beschäftigten so angenehm und modern wie möglich zu gestalten.“ Es ist erwiesen, dass Ergebnisse dann besser ausfallen, wenn die Mitarbeitenden einen ergonomischen Arbeitsplatz haben. Sein Rat: „Kurzfristig können Sie Ihren Chef auch fragen, ob Sie die den großen Monitor und den Rechner oder Ihren Bürostuhl auch nach Hause mitnehmen dürfen. Je attraktiver der Arbeitgeber die Homeoffice-Regelung gestaltet und umsetzt, umso aktiver arbeiten die Mitarbeiter an der Umsetzung der Corona-Maßnahmen mit. Wir von der ODV stehen Ihnen gern als Partner für dezentrales Arbeiten mit  sicherem Fernzugriff auf Daten, optimaler Technik der Telefonie, modernsten Software-Lösungen für das Handwerk und dem aktuellsten Equipment zur Verfügung. Gerne geben unsere Mitarbeiter Tipps zur Umsetzung und freuen sich über Ihren Anruf.

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